Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
															Personenanzahl
Geben Sie uns bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass die definitive Personenanzahl durch. Bis 2 Personen, welche kurzfristig (am Tag X) absagen übernimmt die Seemöwe. Alle weiteren Personen werde mit dem 100% Menüpreis in Rechnung gestellt.
Raummiete / Nachtzuschlag:
Je nach Eventraum wird eine Raummiete berechnet. Auf Grund des zusätzlichen Personalaufwand wird ab 24.00 Uhr für jede angefangene Stunde ein Nachtzuschlag von mindestens CHF 100 pro Stunde berechnet.
Dekoration / Menükarten:
Eine kleine Dekoration mit Kerzen, sowie die Standard Menükarten sind vom Haus offeriert. Gerne organisieren wir für Sie eine spezielle Blumendekoration oder exquisite Menükarten nach Absprache. Diese Aufwendungen werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Übernachtung
Hotelzimmer reservieren wir Ihnen und Ihren Gästen sehr gerne, damit Sie den Anlass am nächsten Tag gemütlich ausklingen lassen können. Bitte nehmen Sie Reservationen frühzeitig vor.
Parkplätze
Wir verfügen über eine Vielzahl von Parkplätzen, auch für Busse*. Diese stehen Ihnen und Ihren Gästen kostenlos zur Verfügung.
* Busse bitte mindestens 24h vorher Anmelden
Menübesprechung / Beratung:
Für die Besprechung und die Organisation Ihres Anlasses stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Bitte geben Sie uns bis spätestens 21 Tage vor dem Anlass das Menü bekannt. 
Terminvereinbarung: Tel.: +41 71 695 10 10 , E-Mail: info[at]seemoewe.ch
Annullationsbedingungen
Bei Annullation eines definitiv bestätigten Banketts bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Folgende Kosten werden verrechnet:
15 bis 30 Tage vor dem Bankett
 = 75 % des bestätigten Menüs der zuvor angegebenen Anzahl Gäste, sowie 50 % der bis dahin gebuchten Hotelzimmer. 
8 bis 14 Tage vor dem Bankett
 = 80 % des bestätigten Menüs der zuvor angegebenen Anzahl Gäste, sowie 75 % der bis dahin gebuchten Hotelzimmer. 
0 bis 7 Tage vor dem Bankett
 = 100% des bestätigten Menüs der zuvor angegebenen Anzahl Gäste, sowie 100 % der gebuchten Hotelzimmer und einer Beverage Hochrechnung von CHF 25,– pro Person
Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterstehen schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird 8280 Kreuzlingen (ggf. 8594 Güttingen) vereinbart.
Gültigkeit
Diese Dokumentation ist gültig ab 1. Juni 2025 und ersetzt alle vorgängigen AGB’s.
*Änderungen bleiben vorbehalten – Die jeweils Aktuellsten AGBs können sie an der Rezeption erhalten*

